ATEX

  ATEX - Explosionsschutz  

Die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG legt die Regeln für das Inverkehrbringen von Produkten fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
Zweck der Richtlinie ist der Schutz von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten.

Die Bezeichnung ATEX steht für die französische Abkürzung "ATmosphère EXplosible" und wird als Synonym für die beiden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Explosionsschutzes, nämlich die ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG verwendet.

Explosionsgefärdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. Die Definition der Zonen ins nachfolgender Tabelle zu entnehmen.


Einteilung der explosionsgefährdeten Zonen  

 

Zone 0

Ist ein Bereich, in dem gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. Der Begriff "häufig" ist im Sinne von "zeitlich überwiegend" zu verwenden, das heisst, dass explosionsgefährdete Bereiche der Zone 0 zuzuordnen sind, wenn mehr als 50% während der Betriebsdauer einer Anlage explosionsfähige Atmosphäre vorherrscht. Dies ist eigentlich nur im Inneren von Rohren und Behältern der Fall.





 

  Zone 1

Ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. Überschreitet das Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphäre eine Zeitdauer von etwa 30 Minuten pro Jahr oder tritt diese gelegentlich, z.B. täglich auf, ist aber kleiner als 50% von der Betriebsdauer der Anlage, so liegt nach allgemeiner Meinung Zone 1 vor.






 

  Zone 2

Ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. Unter vielen Experten besteht allgemeiner Konsens darin, dass der Begriff "kurzzeitig" einer Zeitdauer von etwa 30 Minuten pro Jahr entspricht. Weiterhin wird ausgesagt, dass explosionsfähige Atmosphäre bei Normalbetrieb normalerweise nicht zu erwarten ist. Entsteht bereits einmal im Jahr kurzzeitig explosionsfähige Atmosphäre, so sollte der betroffene Bereich bereits in Zone 2 eingestuft werden.







 

Colasit bietet Kunststoff-Ventilatoren für die EX-Zonen 1 und 2 an

Alle ATEX Ventilatoren entsprechen standardmässig der Temperaturklasse T3 (200-200°C), optional ist auch eine Ausführung mit Temperaturklasse T4 (135-200°C) möglich.

COLASIT-Ventilatoren sind gemäss EN14986 für das Absaugen von explosiven Gasen der Gruppe II G (Explosionsgruppen IIA, IIB und Wasserstoff) geeignet.


 

     Dokumente                 

Folgende Dokumente stehen in PDF-Format zur Verfügung:

Merkblatt ATEX / Ex-Schutz